Am 21. Oktober wird die neue Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens in Betrieb genommen – nach langjähriger Planungszeit und einer Welle von Klagen.

Der Auftakt
Regierungschefin Angela Merkel wird der erste Passagier sein. Und zwar am 21. Oktober. Dann landet, so sieht es das Protokoll vor, ein Regierungsflugzeug mit der Bundeskanzlerin an Bord auf der neuen Landebahn Nordwest des Airports Rhein-Main. Die Ankunft der Politikerin bildet den Auftakt zur feierlichen Eröffnung der Bahn. Einen Tag später, am 22. Oktober, wird diese dann für den kommerziellen Luftverkehr freigegeben. Es folgt eine Einübungszeit von vier bis sechs Wochen, bevor die Anflüge sukzessive auf Volllaststärke hochgefahren werden können.
Die Zahlen
Die Landebahn Nordwestbahn ist 2.800 Meter lang und 45 Meter breit. Zwei Rollbrücken, die die Autobahn A3 und eine ICE Trasse überqueren, verbinden sie mit den Fluggastgebäuden des Airports. Einschließlich der Nebenflächen umfasst das Gesamtgelände 220 Hektar, entspricht folglich etwa 300 Fußballfeldern. Der Abstand zur heutigen Nordbahn beträgt 1.400 Meter. Dadurch sind erstmals unabhängige Parallelverkehre auf dem Frankfurter Flughafen möglich.
Insgesamt zehn Jahre haben die Planungen für das rund 1,8 Milliarden Euro teure Projekt gedauert. Die Anzahl der Ordner mit den entsprechenden Unterlagen füllen einen ganzen Lkw. Es gab mehr als 200 Klagen gegen das Vorhaben, Gerichtsprozesse, Anhörungs- und Erörterungstermine, Foren mit Anliegern und Umweltverbänden sowie ein Mediationsverfahren. Schließlich konnte am 8. Mai 2009 mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Die Gründe
Das bisherige Bahnsystem Rhein-Main erlaubt aus Sicherheitsgründen maximal 83 Starts und Landungen pro Stunde. Bereits heute ist die Auslastungsgrenze oft erreicht. Bei schwierigen Wetterlagen, etwa eingeschränkten Sichtverhältnissen, Starkwinden, Schneefällen oder größeren Regenmengen, staffelt die Flugsicherung die An- und Abflüge neu, um durch die vergrößerten Abstände die Sicherheit des Luftverkehrs zu erhöhen. Dies führt am Himmel über Rhein-Main regelmäßig zu einem Flugzeugstau, mit den entsprechenden Verspätungen für Passagiere und Frachtsendungen.
Die Folgen
Durch die neue Landebahn erhöht sich die Kapazität um rund 50 Prozent auf 126 Bewegungen stündlich. Dadurch kann die Anzahl der jährlichen Flüge erheblich gesteigert werden, von 464.000 (2010) auf potenziell 700.000. Folglich ist die neue Bahn vergleichbar mit einem Bypass, durch den ein Verkehrsinfarkt auf Sicht verhindert und das Abwandern von Fluggesellschaften, Reisenden und Cargo zu anderen Standorten im In- und Ausland vermieden werden kann. Die neue Landebahn bietet die Gewähr dafür, dass der Airport wettbewerbsfähig bleiben wird und seinen Rang als wichtigstes zentraleuropäisches Drehkreuz für den Passagier- und Frachtverkehr erhalten oder gar ausbauen kann. Um die für 2020 prognostizierte Anzahl von 88 Millionen Reisenden zu bewältigen, soll ein drittes Passagierterminal gebaut werden. Auch für den wachsenden Luftfrachtumschlag sind neue Anlagen in der CargoCity Süd sowie der CargoCity Nord vorgesehen. So plant beispielsweise die Lufthansa Cargo, ihren Luftfrachtkomplex im Nordteil des Airports zu erneuern.
Der Lärmschutz
Durch die erwartete Verkehrszunahme auf Rhein-Main hat die hessische Landesregierung eine Reihe von Lärmschutzmaßnahmen verfügt. Sobald die Volllast erreicht ist, gilt für sämtliche Flugbewegungen in Frankfurt eine durchschnittliche Lautstärkeobergrenze von 50 Dezibel (A). Bis dahin ist die heutige Lärmemission von 53 Dezibel (A) im Schnitt zulässig.
Neben dieser Senkung des in der Einheit Dezibel ausgedrückten Schallpegels hat sich der Flughafenbetreiber Fraport AG zu einer Reihe von Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner verpflichtet. Deren Dringlichkeit richtet sich nach Lage der Wohngebiete zur neuen Nordwestbahn. Für direkt betroffene Ortschaften wie etwa Flörsheim gelten Soforthilfen. Die etwas entfernter zur Einflugschneise lebenden Anlieger haben Anspruch auf verbesserten Schallschutz in spätestens sechs Jahren.
Als Folge der mit der neuen Bahn verbundenen Verkehrsausweitung sollen zum Schutz der Anwohner auch Nachtflüge stark eingeschränkt werden. Ob Bewegungen zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens weiterhin möglich sind – und falls ja, wie viele –, wird das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich entscheiden. So hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem Beschluss gerügt, dass die Zulassung von 17 Nachtflügen mit dem Schutz der Anlieger vor Fluglärm unvereinbar sei. Gegen dieses Votum des VGH und zwecks endgültiger Klärung der Nachtflugregelung hatte das Hessische Verkehrsministerium Revision beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht eingelegt.