
Michael Garvens
NL: Herr Garvens, in ihrer Koalitionsvereinbarung kündigt die rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein „Verbot nächtlicher Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn zwischen 0 und 5 Uhr“ an. Haben Sie dazu schon einen Gesprächstermin mit der neuen Düsseldorfer Regierung vereinbart?
Garvens: Seit meinem Antrittsbesuch beim Landesverkehrsminister Harry Kurt Voigtsberger im September sind wir auf der Fachebene im Gespräch mit der Landesregierung. Wir haben deutlich gemacht, dass die wirtschaftliche Lage des Flughafens nach der Wirtschaftskrise, den Folgen der Aschewolke und mit Blick auf die Luftverkehrssteuer angespannt ist. Ein Nachtflugverbot im Passagierverkehr hätte fatale Konsequenzen.
NL: Welche genau?
Garvens: Weitere finanzielle Einbußen kann der Flughafen wirtschaftlich nicht mehr verkraften. Durch die Einführung einer Kernruhezeit von 0 bis 5 Uhr würden wir nach einer Studie auf einen Schlag 1,2 Millionen Passagiere verlieren. Dies würde schon im ersten Jahr zum Wegfall von rund 1.700 direkten und indirekten Jobs sowie zu Umsatzeinbußen bei den Firmen in Höhe von rund 100 Millionen Euro führen.
NL: Von zeitlichen Einschränkungen für den Express- und Frachtverkehr in Köln/Bonn steht nichts im Koalitionsvertrag. Das müsste Sie doch beruhigen – oder?
Garvens: Der Köln Bonn Airport besitzt eine gültige Nachtfluggenehmigung bis zum Jahr 2030. Sie umfasst sowohl die Erlaubnis für Passagierflüge als auch für Frachtflüge in der Nachtzeit. Und wir gehen davon aus, dass diese Genehmigung gerichtsfest ist.
NL: In ihrem Eckpunkteprogramm moniert Rot-Grün, dass an Ihrem Flughafen das bereits 1996 beschlossene und 22 Punkte umfassende Lärmminderungskonzept nicht vollständig umgesetzt wurde. Auch das Fehlen verbindlicher Lärmminderungsziele wird dort kritisiert. Warum diese Lücken und wann werden sie geschlossen?
Garvens: Zwei Punkte aus dem 22-Punkte-Katalog, nämlich ein Verbot von Flugzeugen mit einem maximalen Startgewicht von mehr als 340 Tonnen und von Passagierflügen in der Zeit zwischen 0 und 5 Uhr, haben damals keinen Eingang in die Nachtflugregelung gefunden, weil der Bundesverkehrsminister sie für unvereinbar mit europäischem Recht hielt. Was die Lärmminderungsziele betrifft, so verlangt die gültige Nachtflugregelung von uns alle fünf Jahre den Nachweis, dass es leiser geworden ist. Diesen Nachweis konnten wir bisher immer erbringen und das wird auch künftig so sein.
NL: Wie bewerten Sie die Position der NRW-Regierung, wonach die ungestörte Nachtruhe von Flughafenanwohnern ein höheres Gut ist als der wirtschaftliche Betrieb von Airlines und Flughäfen?
Garvens: Ich denke, es kommt auf einen vernünftigen Ausgleich an. Der Schutz der Anwohner vor nächtlichem Fluglärm hat auch für den Flughafen hohe Priorität. Deshalb haben wir immer wieder Maßnahmen ergriffen, die zur Minderung des Fluglärms geführt haben. Bereits vor 18 Jahren haben wir das Programm zum Passiven Schallschutz an Wohngebäuden im Umfang von 85 Millionen Euro als freiwillige Leistung gestartet. Fast 20.000 Häuser mit rund 46.000 Wohnungen liegen im Schutzgebiet. Darüber hinaus haben wir als erster Airport in NRW das Lärm mindernde Anflugverfahren „CDA“ für die Nacht vorgeschrieben. Wir unterstützen auch die Absicht der Landesregierung, lärm- und schadstoffabhängige Landeentgelte weiterzuentwickeln, die wir längst haben.
Zur Person
Michael Garvens ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Der 52-jährige Betriebswirt leitet das Unternehmen seit dem 1. Februar 2002. Michael Garvens war vorher Geschäftsführer der Globe Ground Berlin GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen der Berliner Flughafengesellschaft und Lufthansa. Der gebürtige Hamburger gehörte über zehn Jahre in unterschiedlichen Positionen dem Lufthansa-Konzern an. Seit 2005 ist Flughafenchef Garvens auch Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Köln.