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Flughäfen gegen Nachtflugverbotsforderung des UBA

Der Flughafenverband ADV wies die Forderung des Umweltbundesamts (UBA) nach Einführung eines generellen Nachtflugverbots an den deutschen Flughäfen zwischen abends 22.00 Uhr und morgens 06.00 Uhr entschieden zurück. Dieser Vorstoß sei wenig zielführend, sagte Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Im Wortlaut: „Die jetzt vom Umweltbundesamt erhobene Pauschalforderung nach generellen Flugverboten auf deutschen Airports in den Nachtstunden ist ein K.o.-Argument, das in der Sache keinen einzigen Schritt weiterführt.“

Ralph Beisel - Hauptgeschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (ADV)

Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (ADV)

Statt einer Gießkannenlösung für sämtliche Airports müssten die lokalen Verhältnisse an jedem einzelnen Flughafen differenziert bewertet und im Dialog mit der Bevölkerung sowie im Einklang mit gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen einvernehmlich entschieden werden, wirbt Beisel dafür, Konflikte bei umstrittenen Betriebszeiten individuell zu lösen. Flughafen sei nicht gleich Flughafen wie es das UBA indirekt suggeriere. Stattdessen erfülle jeder Platz eine spezifische Funktion für die regionale Bevölkerung und die dort ansässige Wirtschaft. Speziell auf großen Drehkreuzen wie etwa Frankfurt, München oder Düsseldorf kämen neben nationalen auch internationale Aufgaben bei der Rollendefinition hinzu. Angesichts dieser sehr differenzierten und hoch komplexen Flughafenlandschaft müssten Nachtflugverkehre auch in Zukunft bedarfsgerecht und mit dem erforderlichen Augenmaß ermöglicht werden, betonte Beisel.

Zugleich sprach er sich für eine intensivierte Zusammenarbeit seines Verbands mit dem UBA aus. Besonders bei der Entscheidung über veränderte oder neue Flugrouten seien partnerschaftliche Lösungen notwendig. So prüft das UBA bei Änderungen von An- oder Abflügen die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) präsentierten Vorschläge auf ihre vorhersehbaren Auswirkungen auf Mensch und Natur. Das betrifft aktuell etwa den neuen Großflughafen in Berlin, die im Oktober in Betrieb gehende Landebahn Nordwest in Frankfurt oder auch die geplante dritte Start- und Landebahn auf dem Münchner Airport. Die Stellungnahmen des UBA werden ergänzend zu den Empfehlungen der DFS anschließend dem Bundesamt für Flugsicherung vorgelegt, das letztlich über die Flugführung entscheidet. „Speziell beim Auswahlprozess der Flugrouten ist künftig eine deutlich engere Kooperation aller Beteiligten aus sachlichen Erwägungen notwendig“, sagte Beisel abschließend.