„Nachtflugverbote belasten zunehmend die Logistik im Außenhandel. Die Exportnation Deutschland braucht praktikable Nachtflugregelungen für den reibungslosen Zugang zu den globalen Warenströmen. Für die deutschen Exporteure sind Nachtflüge in die USA, nach China und Übersee unerlässlich für die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit ihrer Lieferungen von und an ihre Kunden weltweit. Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen belastet einseitig deutsche Außenhandelsunternehmen und erhöht die Transportkosten für die Ex- und Importeure. Die nun notwendigen Transportverlagerungen führen nicht nur zu Kostensteigerungen, sie sind vor allem auch ökologisch bedenklich. Der Logistikstandort Deutschland muss aufpassen, dass er nicht von den internationalen Lieferketten abgehängt wird.”

Gerhard Handke, Hauptgeschäftsführer des BGA
“Die Wichtigkeit der Luftverkehrskreuze für den Logistikstandort Deutschland wurde anhand der Automobilindustrie in der Öffentlichkeit hinreichend deutlich gemacht. Gerade aber auch sensible Waren, etwa der Frucht- und Gemüseimporteure, sind massiv beeinträchtigt durch das Nachtflugverbot in Frankfurt. Bereits heute weichen Unternehmen etwa aus dem Bereich Blumengroßhandel auf andere europäische Flughäfen aus. Obwohl es ursprünglich einmal geplant war, Frankfurt und das dort speziell errichtete Perishable-Center effizient zu nutzen, weichen die Händler auf den niederländischen Großflughafen Amsterdam-Schiphol aus. Es ist schon bemerkenswert, dass Deutschland eines der größten, wenn nicht sogar das größte Luftfrachtzentrum Europas für verderbliche Ware zu bieten hat, immer mehr Unternehmen aber aufgrund der überzogenen bürokratischen Auflagen unsere europäischen Nachbarn bevorzugen.
Deutschland ist als Logistikweltmeister auf die Einbindung in internationale Handelsströme angewiesen, andernfalls drohen Wohlfahrtsverluste. Die Bundesregierung bekennt sich zum Logistikstandort Deutschland und betont immerzu die herausragende Stellung im Herzen Europas. Jährlich werden 600.000 Euro zur Verfügung gestellt, um die Vermarktung des Logistikstandorts Deutschland voranzutreiben. Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Vorinstanzen zustimmen, wäre die Rechtsfolge für den Logistikstandort Deutschland immens. Eine Vermarktungsinitiative ist in unseren Augen an dieser Stelle dann jedenfalls nicht mehr möglich. Die Exportnation Deutschland punktet durch ‚just in time‛-Lieferungen und nicht durch ‚just by day‛-Lieferungen.“
Von Rechtsanwalt Gerhard Handke, Hauptgeschäftsführer des BGA
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen steht für eine Branche mit 1,2 Millionen Beschäftigten in Deutschland. Die Unternehmen erwirtschaften einen Jahresumsatz von 1,3 Billionen Euro.